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Sanierungsmoderator in der Sanierungsmoderation

Sanierungsmoderation

Seit 2021 gibt es ein neues "Instrument" zur Restrukturierung - die "Sanierungsmoderation".

Was ist eine Sanierungsmoderation, wie ist der Ablauf und welche Chancen bietet sie ? 

Fragen und Antworten  

1. Wo ist die Sanierungsmoderation geregelt?

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) ist Anfang 2021 in Kraft getreten. Es enhält als Kern das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG).

2. Was ist eine Sanierungsmoderation?

Das StaRUG bietet die Möglichkeit einer Sanierungsmoderation, bei der eine Sanierungsverhandlungen durch einen neutralen Dritten - den Sanierungsmoderator- moderiert wird.
Der Sanierungsmoderator ist eine unabhängige natürliche Person, die nach dem Gesetz  geeignet, insbesondere geschäftskundig ist. Das Ziel der Sanierungsmoderation ist das Zustandekommen eines Sanierungsvergleichs.

 3. Wie startet eine Sanierungsmoderation?

Die Sanierungsmoderation erfordert einen zulässigen Antrag beim zuständigen Amtsgericht, Abteilung Restrukturierung unter Angabe des Gegenstandes des Unternehmens, der Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse, der vorliegenden Schwierigkeiten und des vorhandenenen Vermögens und der Schulden (Vermögens- und Gläubigerverzeichnis). Eine Zahlungsunfähigkeit darf allerdings noch nicht vorliegen. 

Nach Eingang des zulässigen Antrags beim Gericht fordert dieses einen Vorschuss an und bestellt dann einen Sanierungsmoderator für bis zu drei Monate- wenn die Gäubiger später zustimmen, auch mit Verlängerungsmöglichkeit.

4. Wie läuft die Sanierungsmoderation ab?

Wie der Sanierungsmoderator die Sanierungsmoderation durchführt, bleibt ihm belassen. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für die Moderation.

Der Sanierungsmoderator soll zwischen dem  Unternehmen und den Gläubigern vermitteln und beim Finden einer Lösung behilflich sein.
Er kann dadurch den entscheidenden Beitrag zur Überwindung der wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten leisten.  

5. Was muss ein Sanierungsmoderator können?

Ein guter Sanierungsmoderator sollte im Insolvenz- und Sanierungsbereich qualifiziert sein - eine Ausbildung zum Fachanwalt für Insolvenzrecht ist sinnvoll und m.E. notwendig. Er sollte ferner eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator absolviert haben. Natürlich gibt es auch professionelle Verhandler und Moderierer, die sich die Techniken im Berufsleben ohne separate Ausbildung angeeignet haben. 
Die ausgebildeten Mediatoren/ Moderatoren haben Techniken erlernt, wie Konflikte mit System geklärt und bewältigt werden können. 
Der Unterzeichnete wurde an der Dresden International University zum Wirtschaftsmediator ausgebildet und wendet oft das sachgerechte Verhandeln nach Harvard Konzept, die ergebnisfokussierte Klärung oder sein System nach der 1-3-5 Methode an. Viele Konflikte lassen sich mit System in relativ kurzer Zeit klären.


6. Wer überwacht den Sanierungsmoderator?

Der Sanierungsmoderator darf nicht tun was er will, ohne dafür auch Rechenschaft ablegen zu müssen. 
Er steht vielmehr unter der Aufsicht des Restrukturierungsgerichts und muss diesem jeden Monat einen Bericht erstatten über:
 -Art und Ursachen der wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten,
-den Kreis der in die Verhandlungen einbezogenen Gläubiger ua.
-Gegenstand der Verhandlungen  und eine 
-Einschätzungen zum Fortgang der Gespräche und zum Verhandlungsziel.


7. Was sind die Vorteile einer Sanierungsmoderation?

-Wenn vorangegangene Verhandlungen festgefahren sind., steigen oft die Chancen, wenn ein neutraler Moderator bestellt wird.

-Unterstützung durch den einen fachkundigen Sanierungsmoderator 
-Der Sanierungsvergleich kann vom Restrukturierungsgericht bestätigt werden, wenn das Sanierungskonzept aus dessen Sicht schlüssig ist

-Der Sanierungsvergleich ist anfechtungssicher
-Der Sanierungsvergleich führt nicht zu einem steuerpflichtigen Sanierungsgewinn

8. Was kostet eine Sanierungsmoderation?

Bei etwas schwierigeren Fällen ist ein Berater für das Unternehmen sinnvoll, der die Sanierungsmoderation beantragt, begleitet und mithilft, das Sanierungskonzept zu entwickeln. 
Wenn man Glück hat und selbst als Unternehmer qualifiziert ist, braucht man keinen separaten Berater. 
Die Kosten des Sanierungsmoderators sind durch Gesetz vorgegeben- es richtet sich nach einem Stundensatz mal Anzahl der voraussichtlichen Stunden. Das Gericht selbst berechnet anfänglich Gerichtskosten in Höhe von 500 Euro. Der Stundensatz der Sanierungsmoderators wird vom Gericht bestimmt und liegt zwischen 250 und 350 Euro/ Stunde- je nach Verfügbarkeit eines Sanierungsmoderators und dessen Qualifikation.

9. Was ist das Fazit?

Die Sanierungsmoderation ist ein neues Werkzeug der Sanierung außerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens. Es ist nicht öffentlich und bietet die Chance auf einen schnellen Abschluss eines Vergleichs, der nicht anfechtbar ist und Sicherheit für beiden Pareien bietet. Ein erfahrener Fachanwalt für Insolvenzrecht und Wirtschaftsmediator ist gut geeignet als Sanierungs-moderator. 

Hermann Kulzer MBA

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wirtschaftsmediator (DIU)



P.S. Das Ende, wenn kein Vergleich zustandekommt: 

Der/die Sanierungsmoderator/in wird abberufen, wenn dem Gericht die Insolvenzreife der Schuldnerin angezeigt wurde. Wenn die Schuldnerin den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen in Anspruch nimmt, bleibt der/die Sanierungsmoderator/in im Amt, bis er/sie abberufen wird oder ein/e Restrukturierungsbeauftragte/r bestellt wird.


07.03.2022 Streit mit dem Vermieter oder der Bank? Vorteile einer Sanierungsmoderation
Information

Ausgangsfall: 
Der Ladenmieter kann seit Monaten die vertragliche Miete nicht mehr bezahlen.
Grund für die Ausfälle war Corona.

Die Interessen des Vermieters:  Er will einen zahlungsfähigen Mieter. Der bisherige soll eine zweite Chance erhalten.  
Er will  aber keine Nachteile durch das Entgegenkommen haben.

Die Interessen des Mieters: er möchte eine tragbare, rechtssichere Klärung der Probleme und eine Fortführung.

Welche Vorteile hat eine Sanierungsmoderation nach dem neuen Gesetz(StaRUG)? 

Wenn alles gut läuft, ist eine  verbindliche Klärung innerhalb von 6 Wochen möglich.  Eine Klärung vor dem Zivilgericht würde mindestens 6 Monate dauern und hohe Kosten und Planungsunsicherheit verursachen. 

Was kann ein Vergleich mit einem Moderator regeln und wo liegen genau die Vorteile?


1. Fortsetzung Vertrag:
Das Mietverhältnis wird fortgesetzt.

2. Altverbindlichkeiten:
Es erfolgt ein Teilerlass bezüglich der Altmieten (genaue Bezeichnung)

3. Künftige Mieten: 
Es erfolgt eine Regelung bezüglich der künftigen Miete(genaue Regelung) 

4. Vollstreckbarkeit: 
Die Vollstreckbarkeit der vereinbarten Zahlungen kann nicht mittels gerichtlicher Bestätigung (§ 97 StaRUG)  des Vergleichs geregelt werden. Es bleibt aber die Möglichkeit, den Vergleich in einer notariellen Urkunde mit Vollstreckungsregelung abzuschließen, § 794 Abs.1 Nr. 5, 1. Alt. ZPO.


5. Räumungsverpflichtung: 
Es kann notariell eine Räumungsverpflichtung im Falle des Verzugs  vereinbart werden.
Wenn der Mieter die zweite Chance nicht nutzt, muss der Vermieter nicht mehr klagen.

6. Insolvenzanfechtung:  Der Vergleich und hierauf sich stützende Zahlungen sind nur anfechtbar, falls unrichtige oder unvollständige Angaben erfolgten -ansonsten gilt ein Anfechtungsschutz, § 97(3) StaRUG.

7. Kein Sanierungsgewinn: 
Bei einem Teilverzicht fällt unter bestimmten Voraussetzungen kein Sanierungsgewinn an.

Fazit: Ein Vergleich mit Einschaltung eines Sanierungsmoderators spart Zeit und schafft rechtssichere Vergleiche, die nicht anfechtbar sind und einen steuerlichen Sanierungsgewinn vermeiden. 

Fragen und Kontakt: 
RA Steffen Scheeff 
RA Hermann Kulzer, MBA
Fachanwälte für Mietrecht und Insolvenzrecht, Wirtschaftsmediator,
Sanierungsmoderator.

Glashütterstraße 101 a, 01277 Dresden, Tel 0351/ 8110233.

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht; Staffen Scheeff Fachanwalt für Wohn- und Eigentumsrecht

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