Welche Alternativen zu Gerichtsverfahren gibt es noch?
1. Kurz-Zeit-Mediation Die Kurz-Zeit-Mediation ist eine spezielle Form der Mediation. Es geht darum, den gesamten Mediationsprozess in einer Sitzung zu gestalten. Dies erfordert vom Mediator eine größere Vorbereitung der Mediationen, eine stärkere Prozessgestaltung sowie ein genaues Zeitmanagement. Die Kurz-Zeit-Mediation hat einen zeitlichen Umfang von c 2 bis 3 Stunden. Sie wird in der Praxis von den Parteien sehr geschätzt, da sie ihren Konflikt in einer einzigen Sitzung in einen überschaubaren Rahmen preiswert lösen können.
RA Hermann Kulzer wendet für die Kurz-Zeit-Mediation das System der ergebnisfokussierten Klärung an. Das System ist erprobt und schon in zahlreichen Fällen erfolgreich eingesetzt worden.
2. Shuttle-Mediation Bei der Shuttle-Mediation (auch: Pendelmediation) sind die Parteien nicht beide gleichzeitig in einem Raum präsent. Der Mediator führt den Dialog mit den Parteien getrennt durch und überbringt die jeweiligen Botschaften und Auskünfte. Diese Methode kann nervensparend sein.
3. Telefon-Mediation Anstatt sich persönlich zu treffen, telefonieren Mediator und die Konfliktpartner abwechselnd.
4. Schiedsverfahren Beim Schiedsverfahren setzten die Konfliktparteien einen/ein Schiedsrichter/Schiedsgericht ein, das -außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit- eine Lösung und Entscheidung herbeiführen soll. Hier steht am Ende ein Schiedsspruch, der bindend und abschließend ist.
5. Güterichter wenn schon ein Gerichtsverfahrens anhängig ist Wird der Güteversuch nach der Methode der Mediation gewählt, wird das gerichtliche Verfahren auf Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht und einem Güterichter zugeleitet. Güterichter z.B. an sächsischen Gerichten sind in der Methode der Mediation besonders geschulte Richterinnen und Richter, die für die streitige Entscheidung des Verfahrens nicht zuständig sind. |