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Insolvenzrecht A bis Z
Pflichtteil- Störfaktoren

Erblasser hat missliebige Abkömmlinge durch lebzeitige Schenkungen an andere austricksen wollen.

Wie werden Schenkungen berücksichtigt?

Jedes Jahr, das der Schenker die Schenkung überlebt, schmilzt der Pflichtteilsergänzungsanspruch um 10 Prozent. 

Überlebt der Schenker über 10 Jahre gibt es keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch mehr. 


Ab wann beginnt die 10 Jahresfrist zu laufen?

Wenn der Schenker den "Genuss" des verschenkten Gegenstandes aufgibt. 
Das ist allerdings bei der Übertagung einer Immobilie mit einem lebenslangen Wohnrecht nicht der Fall. 

Ist eine Verminderung dennoch möglich?
ja, wenn die Beteiligten eine möglichst umfassende Gegenleistung vereinbaren. 

 


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11