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Aufsichtsrat 2021 |
Sorgfaltsmaßstab eines Aufsichtsratsmitglieds
Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihre Tätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglieds zu erledigen.
Jedes Aufsichtsratsmitglied muss die Mindestkenntnisse und Fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es braucht, um alle normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge ohne fremde Hilfe verstehen und sach- gerecht beurteilen können (vgl. BGHZ 85, S. 293 ff.).
Pflichten in der Krise
In der Krise erhöhen sich die Überwachungspflichten des Aufsichtsrats.
Demnach besteht eine Pflicht der Aufsichtsratsmitglieder, die Kontrolldichte und den Beratungsaufwand zu erhöhen, sobald sich eine Krise abzeichnet.
Die Aufsichtsratsmitglieder müssen Hinweisen über mögliches Fehlverhalten und etwaige Pflichtverletzungen der Geschäftsleitung nachgehen.
Haftungsrechtsprechung:
Die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen: vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2009; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.02.2009, BB 2009, S. 905 ff.; LG München, Urteil v. 31.05.2007, NZI 2007, S. 609 ff.). |
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