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Bilanzierung nach Fortführungswerten |
Besteht für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund, scheidet eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus, wenn innerhalb des Prognosezeitraums damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen noch vor dem Insolvenzantrag, im Eröffnungsverfahren oder alsbald nach Insolvenzeröffnung stillgelegt werden wird.
BGH, Urteil vom 26. 1. 2017 – IX ZR 285/14; OLG Hamburg (lexetius.com/2017, |
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