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Deals im Strafverfahren |
Absprachen, Verständigungen, Vereinbarungen oder Deals sind im Strafverfahren mit den Beteiligten zulässig und häufig in der Praxis vorkommend.
Manchmal wirkt es für den Angeklagten wie eine Nötigung, wenn ihm angeboten wird, alles zugeben zu müssen, um eine Erleicherung z.B eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung zu erhalten.
Wenn Deals mit der Staatsanwaltschaft und dem Richter für den Angeklagten Vorteile haben, sind sie gut. Wenn Chancen auf einen Freispruch bestehen, sind Deals nicht erforderlich.
Nach einigen spektakulären Fällen und langen Diskussionen über die Zulässigkeit von sogenannten Deals wurde die Verständigung im Jahr 2009 geregelt im neuen § 257c StPO.
Illegale Deals sind strafbar.
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