insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Corona-Hilfe nicht pfändbar
Pfändung von Corona-Soforthilfe nicht rechtmäßig

Das Finanzamt darf auf die auf einem Konto eingegangenen Beträge der Corona-Soforthilfe nicht im Wege der Pfändung zugreifen.

Dies hat das FG Münster in drei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden und den Betroffenen Vollstreckungsschutz gewährt (FG Münster 13.5.20, IV 1286/20 ua. ).



zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11