Pfändung von Corona-Soforthilfe nicht rechtmäßig
Das Finanzamt darf auf die auf einem Konto eingegangenen Beträge der Corona-Soforthilfe nicht im Wege der Pfändung zugreifen.
Dies hat das FG Münster in drei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden und den Betroffenen Vollstreckungsschutz gewährt (FG Münster 13.5.20, IV 1286/20 ua. ). |