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Insolvenzrecht A bis Z
Betriebsrat: Antrag auf Einsicht in die Lohn und Gehaltsabrechnungen (brutto)

Der Betriebsrat der Muster-AG


An den Vorstand der 
Muster AG 

Betr.: Einsicht in die Liste der Bruttolöhne und -gehälter

Sehr geehrter Herr Vorstand Y,

der Betriebsrat hat am … beschlossen, dass der Betriebsratsvorsitzende Einblick in die vorhandenen Listen über Bruttolöhne und -gehälter nehmen soll.

Gemäß §§ 80 II S.2 BetrVG sind der Betriebsratsvorsitzende oder ein Betriebsausschuss berechtigt, in die Listen mit den Bruttolöhnen und- gehälter Einsicht zu nehmen. 

Die Einsichtnahme in die Lohn- und Gehaltslisten ist erforderlich, damit der Betriebsrat die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 75 Abs. 1 BetrVG) überprüfen kann. 

Ort Datum Unterschrift  



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