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Betriebsrat: Recht auf Hinzuziehung von Sachverständigen |
Gemäß § 80 III BetrVG kann der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben (nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber) Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist und wenn dem Betriebsrat in einer konkreten, aktuellen Frage die erforderliche Hilfestellung gewährt werden soll.
BAG, Beschl. vom 13.09.1977 1 ABR 67/75 |
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