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Betriebsrat im Vorfeld einer Insolvenz

Betriebsrat im Vorfeld einer Insolvenz/Restrukturierung: WAS IST WICHTIG?

  •   Informationsquellen und deren Nutzung 
  •   Unterrichtung und Recht auf Beratung
  •   Überstunden und Arbeitszeitkonten 

Wie kann man eine Insolvenzgefahr erkennen?

  •   Anzeichen und Indizien
  •   Drohende Zahlungsunfähigkeit (ZU), ZU und Überschuldung
  •   Folgen und Ablauf
  •   Möglichkeiten der Vermeidung
  •   Restrukturierungsmaßnahmen

05.04.2021 Beschäftigungssicherung in der Krise: Rechte des Betriebsrats
Information

§ 92a BetrVG: Beschäftigungssicherung

(1) Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. Diese können insbesondere

  • eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, 
  • die Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit, 
  • neue Formen der Arbeitsorganisation, 
  • Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe, 
  • die Qualifizierung der Arbeitnehmer,
  • Alternativen zur Ausgliederung von Arbeit oder 
  • ihrer Vergabe an andere Unternehmen sowie 
  • ein Produktions- und Investitionsprogramm 

zum Gegenstand haben.

(2) Der Arbeitgeber hat die Vorschläge mit dem Betriebsrat zu beraten. Hält der Arbeitgeber die Vorschläge des Betriebsrats für ungeeignet, hat er dies zu begründen; in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern erfolgt die Begründung schriftlich.

Der Betriebsrat darf Sachverständige zu seiner Beratung einbinden gemäß § 80 Abs.3 BetrVG.

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA, Fachanwalt, Wirtschaftsmediator

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