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Verdeckte Gewinnauschüttung: Warnpflichten des Steuerberaters |
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12.12.2024 |
Verdeckte Gewinnausschüttung |
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Was sind verdeckte Gewinnausschüttungen ?
Verdeckte Gewinnausschüttungen (VGA) sind Vermögensverschiebungen, die zwar dem Gesellschafter zugutekommen, aber nicht als offene Ausschüttungen behandelt werden. Diese Vorgänge führen zu einer Verminderung des Vermögens der Kapitalgesellschaft und sollen die Besteuerung des Einkommens beeinflussen. Ein Beispiel für eine verdeckte Gewinnausschüttung wäre, wenn ein Gesellschafter Waren aus dem Lager der GmbH für den persönlichen Gebrauch entnimmt und dies als außergewöhnlichen Aufwand verbucht. Dies führt zu einer Vermögensminderung der GmbH, ohne dass eine offizielle Ausschüttung erfolgt.
Verdeckte Gewinnausschüttungen (VGA) können in verschiedenen Formen auftreten, insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern.
Hier sind einige Beispiele:
1. Urlaubskosten: Wenn die Gesellschaft Urlaubskosten eines Gesellschafter-Geschäftsführers übernimmt, die nicht im Rahmen der üblichen betrieblichen Ausgaben liegen, kann dies als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Urlaub keinen geschäftlichen Zweck erfüllt.
2. Nicht-Verzinsung eines Gesellschafter-Verrechnungskontos: Wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein Verrechnungskonto bei der Gesellschaft führt und das Guthaben oder die Schulden nicht angemessen verzinst werden, kann dies ebenfalls eine VGA darstellen. Eine marktübliche Verzinsung muss erfolgen, um eine VGA zu vermeiden.
3. Nutzungsmöglichkeit einer Immobilie: Wenn einem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Immobilie der Gesellschaft zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird, ohne dass dafür eine angemessene Miete gezahlt wird, kann dies als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet werden. Die Nutzung einer Immobilie zu privaten Zwecken muss marktüblich vergütet werden.
4. Weiterbeschäftigung im Renteneintrittsalter: Falls ein Gesellschafter-Geschäftsführer nach Erreichen des Renteneintrittsalters weiter beschäftigt wird, aber die Vergütung nicht in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung steht, kann dies ebenfalls als verdeckte Gewinnausschüttung klassifiziert werden. In allen genannten Fällen geht es darum, dass die Gesellschaft Vermögensvorteile an den Gesellschafter-Geschäftsführer weitergibt, die nicht offen als Gewinnausschüttung deklariert sind und dadurch die Besteuerung beeinflusst wird.
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt |
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