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Die Bundes- und Länderregierungen haben am 03. 03.2021 beschlossen, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. April 2021 zu verlängern. Nach § 2 Abs. 4 der Verordnung werden Arbeitgeber dem Grunde nach verpflichtet, Arbeitnehmern, die Bürotätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben, eine Verlagerung ihres Arbeitsplatzes ins Homeoffice anzubieten.

März 2021


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