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Insolvenzrecht A bis Z
Insolvenzberatung Insolvenzberater Schuldenberater Schuldnerberater Dresden Berlin Leipzig München
I. Abgrenzung

Im deutschen Insolvenzrecht gibt es zwei Verfahrensarten für natürliche Personen:

1. Verbraucherinsolvenzverfahren
(darunter fallen Angestellte, Arbeitslose, ehemalige Unternehmer, die jetzt aber nicht mehr gewerblich tätig sind und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen und weniger als 20 Gläubiger haben.

2. Regelinsolvenzverfahren
(für aktuell tätige Selbständige und Unternehmer)


In beiden Verfahrensarten erlangt der Schuldner bei Durchführung des Insolvenzverfahrens in sechs Jahren die Restschuldbefreiung ( früher 7 Jahre ab Ende des Insolvenzverfahrens).

II. Außergerichtlicher Einigungsversuch zwingend

In Verbraucherinsolvenzverfahren muß, bevor der Insolvenzantrag eingereicht werden kann, ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt werden.
Dies kann durch eine Schuldnerberatungsstelle oder durch einen Rechtsanwalt vorgenommen und das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens auch bestätigt werden.
Bei erfolgreichem Abschluß des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ist der Schuldner restschuldbefreit.
Das Insolvenzverfahren braucht nicht mehr weitergeführt werden.

III. Verfahrensweise bei Scheitern des Einigungsversuchs

Bei Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens muß vom Berater angegeben werden, ob das gerichtliche Schuldenbe-reinigungsverfahren Aussicht auf Erfolg hat. Dies muß verneint werden, wenn beispielsweise alle Großgläubiger die Zustimmung versagt haben. Die erforderliche Mehrheit der Summen kann hier nicht mehr erreicht werden. Erfolgreich hingegen wäre das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, wenn die Kopf- und Summenmehrheit vorliegt.

Die Chancen des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens optimal zu nutzen, ist Aufgabe eines qualifizierten Insolvenzberaters.
Wir haben mehrere Hundert Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren durchgeführt als Insolvenzverwalter, Treuhänder oder Insolvenz- und Sanierungsberater. Wir kennen alle Fallstricke und Optimierungs- und Abkürzungschancen.

Fragen Sie uns:


Hermann Kulzer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Master of business

kulzer@pkl.com

0351 8110233

Stichworte:
Schuldenberater, Schuldnerberater, Sanierungsberater
Insolvenzberatung, Beratung vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens, Insolvenzberatung im Schuldenbereinigungsverfahren, Insolvenzberatung und Vertretung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, Insolvenzberater, Insolvenzberatungssstelle, Insolvenzberaterkosten, Insolvenzberatung online, insoinfo

21.02.2014 Insolvenzberatung - Sanierung - Verwaltung in Dresden, Leipzig, Cottbus, Berlin ua.
Information 1. Zur allgemeinen Lage: Der Fach- und Einzelhandel sucht neue Konzepte und kann oft nicht mehr konkurrieren mit dem Online-Welt. Nach der Baumarktpleiten Praktiker und Max Bahr in 2013 setzt sich die Handelspleitewelle in 2014 fort.
Für viele der noch in Deutschland vorhandenen 460 kleinen Einkaufszentren (Verkaufsflächen von mehr als 10.000 Quadratmetern) wird es in 2014 eng. Und große Ketten müssen auch kämpfen. Opfer in 2014 sind Weltbild (Bücher, CDs ua.) und die Mode- und Lifestyle-Kette Strauss mit 96 Filialen und 1.400 Mitarbeitern.
Strauss, ein 100 jähriges Traditionsunternehmen,  hat im Februar 2014  beim Düsseldorfer Insolvenzgericht einen Schutzschirmantrag gestellt. Krisenursachen waren die ungünstige Wetterlage und der Teufelskreis der Rabatte: " 30 Prozent Rabatt auf ....", der die Gewinnmarge ins Negative brachte. Jetzt hat das Unternehmen bis zu drei Monate Zeit ohne Vollstreckungsdruck von Gläubigern einen Insolvenzplan vorzubereiten.

Der graue Kapitalmarkt verursachte in der Vergangenheit große Probleme bei Anlegern.
Jetzt gerät der grüne Kapitalmarkt - nachdem schon die Solarbranche kippte und wankte - weiter in Schwierigkeiten.
Eine spektakuläre Insolvenz zu Beginn 2014 betraf den Ökokonzern Prokon mit Sitz in Itzehoe bei Hamburg. Die Prokon Regenerative Energien GmbH mit ihrem Chef Carsten Rodbertus (der "Windmacher") hatte 75.000 Anleger, 1,4 Milliarden Genussrechtekapital, 480 Mitarbeiter und betrieb unter anderem 314 Windkraftanlagen und versprach eine Rendite von bis zu 8 Prozent.
Die Prokon war 18 Jahre alt und  hat auf die Finanzierung von Banken verzichtet und stattdessen das Geld von Kleinanlegern akquiriert und Genussrechte ausgegeben. Das sind kurzfristig kündbare Anlagen, die keine feste Verzinsung haben, sondern meist einen Anteil am Gewinn.
Diese jedoch haben Tücken und es bestehen erhebliche Ausfallrisiken, weil Genussrechte  nochrangige Forderungen sind.
Auf das Ausfallrisiko wurde zumindest in den  Vertragsunterlagen hingewiesen.

2. Die (möglichen)Probleme und Fehler:
  • langfristige Projekte, die das Kapital 10 bis 20 Jahre lang binden
  • finanziert mit höchst kurzfristig kündbaren Genussscheinkapital,
    FAZ vom 24.01.2014 S. 21
  • der größte Anbieter von privaten Beteiligungen an Windparks in Deutschland war der Finanzindustrie und den Lobbyisten ein Dorn im Auge
Prokon-Chef Rodbertus bat die Anleger ihr Kapital in der Gesellschaft zu belassen und kündigte Mitte Januar 2014 an, sollten nicht 95 Prozent des Kapitals bis mindestens Oktober 2014 im Unternehmen bleiben, werde er eine Planinsolvenz anstreben. Er hatte den Anlegern eine kurze Frist gesetzt. Die Bitten halfen nicht.
Jetzt versucht der vorläufige Insolvenzverwalter, Dietmar Penzlin, die Firma fortzuführen, die Masse zu sichern, Vermögenswerte zu erhalten und klärt aktuell die entscheidende offene Frage, ob gekündigte Genussanteilsrechte von Anlegern offene Forderungen im Sinne des Insolvenzrechts gegen das Unternehmen darstellen.
Wenn diese Frage mit nein beantwortet werden würde, so wäre die Prokon gar nicht überschuldet und nicht insolvent.
Die Bundesregierung möchte nach der Prokon-Pleite den grauen Kapitalmarkt einschränken und Verbraucher vor riskanten Finanzprodukten besser schützen und der Finanzaufsicht Bafin mehr Befugnisse einräumen.
Falls das Verfahren eröffnet würde, könnte es auch "Überraschungen" für diejenigen Anleger geben, die in 2013 ausbezahlt wurden (130 Millionen).
Diese Auszahlungen könnten unter Umständen angefochten werden, wenn sich herausstellen würde, dass es sich um Schneeballgeschäfte handelte und keine reellen Gewinne erwirtschaftet wurden. Die Auszahlungen wären dann unentgeltliche Leistungen und könnten innerhalb von 4 Jahren (einfach) zurückgefordert werden.
Ob sich der Prokonchef wegen Betrugs oder Insolvenzverschleppung strafbar gemacht hat, wird derzeit auf Grund einiger Anzeigen von Anlegern durch die Staatsanwaltsschaft geprüft. Derzeit ist aber noch nicht einmal klar, ob die Verdachtsmomente für ein Ermittlungsverfahren ausreichen.

3. Wie war das Jahr 2013 insolvenzspezifisch betrachtet und was kann man daraus ableiten?

In 2013 betrug die Zahl der Unternehmensinsolvenzen 26.300.
Der letzte spektakuläre Fall in 2013 war die Praktiker-Pleite.
Ursachen dieser Handelspleite waren:
  • Überbesetzung von Flächen
  • Überkapazitäten
  • rasant wachsende Konkurrenz durch Online-Wettbewerber
  • Lebensmitteldiscouter verkaufen jetzt auch Baumaschinen, Heimwerkersachen u.v.m.
  • zu starke Fixierung auf Rabatte (20 Prozent auf alles - außer Tiernahrnung)
  • Finanzierungsfehler
  • Managementfehler
  • fehlende technische Neuausrichtung
  • Sanierungs- und Innovationsstau ( z.B. Social Media mit Anbindungen an facebook und Twitter ua.)
  • Mieten sind angesichts der durch die wachsenden Konkurrenz sinkenden Gewinnmargen teilweise viel zu hoch 
  • zu wenig Werbung mit den Vorteilen wie Ausprobieren, qualifizierte Beratung und sofortige Verfügbarkeit
Praktiker hat seine Position am Markt ausschließlich am Preis orientiert mit einer Niedrigpreisstrategie. Dies kann jedoch nicht funktionieren, wenn man gegenüber dem Wettbewerber wie Aldi und Ikea und keine Kostenvorteile hat. 

4. Zahlen
  • Unternehmerinsolvenzen im 1. Halbjahr 2013: 13.253
  • Unternehmensinsolvenzen 2013: 26.300
  • Anteil der Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung: 10 Prozent
  • Unternehmerinsolvenzen im 1. Halbjähr 2012 (Vorjahr): 14.500
  • Verbraucherinsolvenzverfahren im 1. HJ 2013: 46.000
  • Negativrekord der Unternehmerinsolvenzverfahren in 2003: 40.000 
  • Eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren im 1. HJ 2013 in Prozent: 75
  • Unternehmensinsolvenzen mangels Masse abgewiesen in Prozent: 25
  • Beteiligte Gläubigerforderungen in 2013 in Milliarden:10 
  • Insolvenzschäden 2013 in Milliarden Euro: 27
  • Arbeitsplatzverluste 2013 durch Insolvenzen in Tausend: 285         
  • Zahl der Betriebe die in 2013 Jahr aus den Handelsregistern
    gestrichen wurde (stilles Sterben): 700.000    
  • Schutzschirmverfahren in 2013: 300
5. Bekannteste Insolvenzverfahren in 2013
  • Hess Lichttechnik
  • Suhrkamp Verlag
  • Praktiker (Baumarkt mit 7.600 Beschäftigten)
  • Max Bahr
  • Flexstrom 
  • Walter Services GmbH (aus Ettlingen, 6.000 Beschäftigte, größter Betreiber von Call Centern)
  • Loewe (Fernsehhersteller)- Insolvenzplanverfahren läuft
  • Kunert (Strumpfhersteller)
6. Schutz der Unternehmen und der Gläubiger
Der Gesetzgeber wollte mit der Reform der Insolvenzordnung durch das ESUG (Gesetz zur Erleichterung der Sanierung) mehr Fortführungen und Sanierungen.  
Gläubiger können im Rahmen der Insolvenzverfahren  ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen - sich also informieren, einen vorläufigen Gläubigerausschuss bilden und den Insolvenzverwalter bzw Sachwalter vorschlagen.
Wer sich mit Genussscheinen an Unternehmen beteiligt, hat im Falle einer Insolenz meist weniger Rechte als ein normaler Gläubiger- also z.B. ein Dienstleister.
Er wird meist als nachrangiger Gläubiger behandelt. Das heißt im Falle einer Insolvenz werden aus der Insolvenzmasse erst die normalen Gläubiger befriedigt und erst wenn diese zu 100 Prozent befriedigt sind, kommen die nachrangigen Gläubiger.
Natürlich müssen noch vorab - also vor den normalen Gläubigern - die Kosten des Insolvenzver-fahrens und die Masseverbindlichkeiten befriedigt werden. Schlechte Aussichten also für nachrangige Genussrechte.
Besondere Vorsicht ist bei Beteiligungen geboten. Ohne die Beratung von Fachanwälten sollten keine Beteiligungen erworben werden.
Im Falle einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Prokon, bestehen drei Möglichkeiten für Prokon- Anleger Geld zu erhalten:
  • Befriedigung als nachrangiger Gläubiger, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind
  • Schadensersatzforderung für den Fall, dass es sich um ein Schneeballsystem handeln sollte
  • wenn der Beteiligungsvertrag intransparente Klauseln enthalten und gegen die Vorschriften für allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen würde
  • keinen Vorteil haben Prokon-Anleger im vorläufigen Insolvenzverfahren zu kündigen
7. Ausblick und Tipps
Der Fachhandel wird weiter kriseln- weitere Insolvenzverfahren folgen.
Ökounternehmen werden weiter kriseln - weitere Insolvenzverfahren folgen.
Die Insovenzwelle in der Schifffahrt setzt sich fort (viel Frachtraum - wenig Ladung), vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18.01.2014 S.19.

Unternehmen anderer Branchen sind heutzutage krisenresistenter als früher, vgl. auch Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28. Dezember 2013 S.19. Dennoch geht man ohne Krisenvorsorge unnötige Risiken ein. Durch Vorsorge und eine qualifizierte Beratung reduziert man Gefahren und lebt stressfreier. 

Tipp 1: Krisenvorsorge ist notwendig!
Neue Handelspleiten sind aber vorprogrammiert, da der Strukturwandel  weiter seinen Tribut fordert. Digitale Geschäftsmodelle werden weiter stark wachsen und gerade den stationären Handel weiter zurückdrängen. Das digitale Zeitalter erfordert in allen Branchen gute Ideen, Engagement und Investitionen. 

Tipp 2: Wer den digitalen Wandel ignoriert, verschwindet

Mit der Niedrigpreispolitik kann man zwar Marktanteile erkaufen, aber mit großen Abstrichen im Gewinn.

Tipp 3: Niedrigpreispolitik allein hilft nicht
Der klassische Facheinzelhändler wird es sehr schwer haben. Besonders gefährdet in 2014 sind: Fachhandel, Call Center, Post- und Kurierdienste, Videotheken und die Ökounternehmen.
Die Baubranche ist auf Grund der guten Baukonjunktur in 2014 nicht so gefährdet wie in den Vorjahren.  

Tipp 4: Besondere Vorsicht bei Unternehmen mit Krisenerwartungen (Fachhandel, Ökounternehmen, Schifffahrt)
Strengere Eigenkapitalvorschriften der Banken (Basel III) können zu weniger Unternehmer-krediten führen. Der Fall Prokon im grünen Kapitalmarkt zeigte, dass durch Nervosität der Anleger auch große Ökounternehmen schnell ins Schwanken geraten. Die Kommunikation mit der Presse und den Anlegern ist daher von entscheidender Bedeutung.

Tipp 5: Basel III beachten und die Reaktion der Hausbank
  
Es werden in 2014   - wie in 2013 - ca. 26.000 Unternehmensinsolvenzen erwartet.
Die Quote der Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wird sich weiter erhöhen.
Grund sind jetzt schon die Beobachtungen, dass die Gläubigerquoten von durchschnittlich 2 auf über 10 Prozent gestiegen sind, soweit die Eigenverwaltung angeordnet wurde. 

Tipp 6: In der Krise die Chance auf Eigenverwaltung nutzen
Die Verbesserungen der Insolvenzordnung greifen schon. Es gibt mehr Sanierungen und Fortführungen. Auch die Stärkung des Einflusses der Gläubiger hat überwiegend Vorteile.
Die Gläubiger können und müssen aber ihren Einfluss auch geltend machen. 
Unternehmen ist geraten, auf die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden zu achten und die Möglichkeiten der Krisenfrüherkennung zu nutzen.

Tipp 7: Bei Insolvenz des Geschäftspartners Einflussmöglichkeiten als Gläubiger nutzen


Tipp 8: Frühzeitig Rat von Fachanwälten einholen!!

8. Weitere Angaben zur Qualifikation und Referenzen
 finden Sie im Beitrag auf dieser Plattform unter Aktuelles mit der Überschrift:

Kompetenzen, Referenzen und Nutzen von Hermann Kulzer MBA, Fachanwalt, Insolvenzverwalter, Wirtschaftsmediator

Standorte und weitere Fachanwälte der pkl unter http.//www.pkl.com

9. Quellen der Zahlen:
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31.01.2014 S.41
Sächsische Zeitung vom 24.01.2014 S.22
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12.10.2013 S.12 mit Verweis auf das Statistische Bundesamt und Creditreform und Frankurter Allgemeine Zeitung vom 28.12.2013 S. 19


Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.


Hermann Kulzer MBA (Dresden)
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (DIU Dresden International University) 

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Verfasser: Hermann Kulzer, 0351 8110233, kulzer@pkl.com
10.01.2006 Wer darf beraten im Insolvenzrecht ?
Information RBerG Art. 1 §§1 , 3 Nr. 6, 5 Nr. 1 1. AVOR BerG § 2 1. Art. 1 I S. 2 RBerG enthält eine abschließende Aufzählung der für die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten in Betracht kommenden Sachbereiche; eine Erlaubnis für die Insolvenzberatung ist nicht zulässig. Dies begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. 2. Das Regelungssystem in Art. 1 RBerG führt dazu, dass die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts davon abhängig ist, dass der Berater über die Zulassung als Rechtsanwalt verfügt. BVerwG, Urt. v. 27.10.2004 - BVerwG 6 C 30.03 in InVo 11/2005 S. 451 ff. insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
10.09.2005 Rechtsanwaltsgebühren bei Aushandlung von Forderungsverzichten
Information BRAGO § 13; ZPO § 137 Abs. 3; § 139

Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, mit den Gläubigern eines Unternehmens zum Zwecke der Sanierung Forderungsverzichte auszuhandeln, so entsteht für den Auftrag jedem Gläubiger gegenüber eine Gebührenangelegenheit, sobald der Rechtsanwalt sich mit diesem gesondert auseinandersetzen muss.

Wird an bestimmte Gläubiger ohne weitere Tätigkeit ein einheitliches Rundschreiben versandt, handelt es sich dagegen in der Regel nur um eine einzige Gebührenangelegenheit mit mehreren Gegenständen.



BGH. Urt. v. 3.5.2005 - IX ZR 401/00 ( OLG Frankfurt) ZVI 8/2005 S. 412 ff.
insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht
10.03.2004 Kreative Insolvenzberatung für redliche Schuldner
Information

Kompetente Insolvenzberatung in Verbraucherinsolvenzen und in Regelinsolvenzverfahren  

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                                 § 1 Insolvenzordnung - Ziele

 

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 der redliche Schuldner soll von seinen Restverbindlichkeiten befreit werden

 

 

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Verfasser: Wie kommt ein redlicher und kompetenter Insolvenzberater in den Suchmaschinen auf die Plätze ?

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