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Insolvenzrecht A bis Z
Gläubiger

Es gibt 10 unterschiedliche Gläubigergruppen:

1. Schuldenbereinigungsgläubiger (im Insolvenzeröffnungsverfahren)
2. Insolvenzgläubiger ( siehe unten )
3. Massegläubiger
4. Aussonderungsgläubiger
5. Absonderungsgläubiger
6. Vollstreckungsgläubiger
7.  Neugläubiger
8.  Altgläubiger
9.  Insolvenzgläubiger mit vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
10. nachrangige Insolvenzgläubiger

zu 2. Insolvenzgläubiger

Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben, sind Insolvenzgläubiger  ( § 38 InsO ).

zu 3. Massegläubiger sind Gläubiger, deren Ansprüche durch das Insolvenzverfahren veranlasst werden und die vorweg vor den Insolvenzgläubigern zu befriedigen sind.



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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11