Es gibt 10 unterschiedliche Gläubigergruppen:
1. Schuldenbereinigungsgläubiger (im Insolvenzeröffnungsverfahren) 2. Insolvenzgläubiger ( siehe unten ) 3. Massegläubiger 4. Aussonderungsgläubiger 5. Absonderungsgläubiger 6. Vollstreckungsgläubiger 7. Neugläubiger 8. Altgläubiger 9. Insolvenzgläubiger mit vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung 10. nachrangige Insolvenzgläubiger
zu 2. Insolvenzgläubiger
Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben, sind Insolvenzgläubiger ( § 38 InsO ).
zu 3. Massegläubiger sind Gläubiger, deren Ansprüche durch das Insolvenzverfahren veranlasst werden und die vorweg vor den Insolvenzgläubigern zu befriedigen sind.
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