Betriebsrat: virtuelle Sitzung nach § 129 BetrVG |
Die Empfehlung des Bundesarbeitsministeriums von März 2020, Betriebsratssitzungen auch virtuell als zulässig anzusehen, ist Gesetz geworden, und zwar § 129 BetrVG. Der Text wurde am 28. Mai 2020 veröffentlicht (www.bgbl.de, Teil I, 1051, 1053). |
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