Die einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehegatten sich einig sind, sich scheiden zu lassen. Aber nicht nur über die Scheidung an sich muss Einigkeit bestehen. Der Begriff der einvernehmlichen Scheidung bedeutet z.B. kein Streit über:
- Sorgerecht
- Unterhalt
- Ehewohnung
- Vermögen
Neben der Scheidung an sich entscheidet der Richter im Scheidungstermin dann noch über den Versorgungsausgleich, der von Amts wegen durchgeführt führt.
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