Seit Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 ist eine Regelung über Scheidungsfolgesachen, wie die -elterliche Sorge, -Unterhalt und -Hausrat,
nicht mehr erforderlich.
Es kann trotzdem geschieden werden.
ScheidungFolgesachen und ScheidungVerbundverfahren
Mit den Folgesachen beschäftigt sich das Familiengericht nur, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Dann kommt es zum Verbundverfahren. |