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Insolvenzrecht A bis Z
Scheidung: Scheidungsverfahren oder Verbundverfahren?

Seit Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 ist eine Regelung über Scheidungsfolgesachen, wie die
-elterliche Sorge,
-Unterhalt und
-Hausrat,

nicht mehr erforderlich.

Es kann trotzdem geschieden werden.

ScheidungFolgesachen und ScheidungVerbundverfahren 

Mit den Folgesachen beschäftigt sich das Familiengericht nur, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Dann kommt es zum Verbundverfahren. 



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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11