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Insolvenzrecht A bis Z
Bewertungsvorschriften: Verstoß § 256 Abs.5 AktG
I. Überbewertung 
-Aktivposten zu hoch
-Passivposgten zu niedrig
-Vermögensgegenstände zu Unrecht aktiviert
-Schulden nicht passiviert
wenn der Fehler wesentlich ist, dann ist JA nichtig

II. Unterbewertung 
-Aktivposten zu niedrig
-Passivposgten zu hoch
-Vermögensgegenstände nicht aktiviert
-Schulden zu Unrecht passiviert

wenn der Fehler wesentlich ist und (bedingter) Vorsatz vorliegt, dann ist JA nichtig
 


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11