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Bewertungsvorschriften: Verstoß § 256 Abs.5 AktG |
I. Überbewertung -Aktivposten zu hoch -Passivposgten zu niedrig -Vermögensgegenstände zu Unrecht aktiviert -Schulden nicht passiviert wenn der Fehler wesentlich ist, dann ist JA nichtig
II. Unterbewertung -Aktivposten zu niedrig -Passivposgten zu hoch -Vermögensgegenstände nicht aktiviert -Schulden zu Unrecht passiviert
wenn der Fehler wesentlich ist und (bedingter) Vorsatz vorliegt, dann ist JA nichtig |
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