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Insolvenzrecht A bis Z
Anderkonto
Ein Anderkonto ist ein offenes Treuhandkonto, für eine bestimmte Berufsgruppe ( z.B. Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter ).

Der Insolvenzverwalter muss die liquide Insolvenzmasse getrennt von seinem übrigen Vermögen auf einem Anderkonto verwahren.

Das Konto wird in eigenem Namen treuhänderisch für das Insolvenzverfahren unterhalten. Verfügungsberechtigt ist der Insolvenzverwalter. 


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11