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Insolvenzrecht A bis Z
Überschuldete Personen
"Überschuldung liegt vor, wenn auf unabsehbare Zeit, nach Abzug der fixen Lebenshaltungskosten, zzgl. Ernährung und sonstigem Lebensbedarf, der verbleibende Rest des gesamten Haushaltseinkommes nicht ausreicht, und die laufenden Verbindlichkeiten zu bedienen."


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11