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Insolvenzrecht A bis Z
Fahrerhaftung
In Deutschland gilt die Fahrerhaftung, das heißt, dass in den meisten Fällen der Fahrer und nicht der Halter für die Ordnungswidrigkeit belangt wird .
Bei wenigen Verstößen gilt die Halterhaftung.

Die Behörde muss daher in Deutschland in jedem einzelnen Fall den Fahrer ermitteln.


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11