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Insolvenzrecht A bis Z
Insolvenzanfechtung: Strategien zum Schutz vor der Anfechtung

  • Aufpassen bei Anzeichen der Krise
    Bei klaren Anzeichen (Indizien) eines Insolvenzgrunds beim Geschäftspartner am besten: Hände weg 
  • Vorkasse: in der Krise des möglichen Kunden auf Vorkasse oder
  • auf unmittelbare Zahlung achten: Bargeschäfte sind normalerweise nicht anfechtbar
  • Auskünfte einholen: man könnte sich in der erkennbaren Krise eines Geschäftspartners Auskünfte einholen über die wirtschaftliche Lage oder sich einen schlüssigen Sanierungsplan vorlegen lassen
  • Keine schriftlichen Drohungen an Geschäftspartner, die etwas schulden mit einem Insolvenzantrag, weil das als Kenntnis der Insolvenzreife ausgelegt werden kann.
  • Abschluss von Stundungen und Vergleichen
    Eine Stundung der eigenen Forderung kann unter Umständen die  Insolvenzreife des Geschäftspartners beseitigen
  • Versicherungen können vor einem Ausfall schützen
  • DAS WICHTIGSTE ZULETZT:
    Sicherheiten (Eigentumsvorbehalte, Bürgschaften ua) bei Abschluss des Vertrags vereinbaren (also nicht erst in der Krise Sicherheiten nachfordern- was inkongruent und leicht anfechtbar wäre) 


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11