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Insolvenzanfechtung: Strategien zum Schutz vor der Anfechtung |
- Aufpassen bei Anzeichen der Krise
Bei klaren Anzeichen (Indizien) eines Insolvenzgrunds beim Geschäftspartner am besten: Hände weg
- Vorkasse: in der Krise des möglichen Kunden auf Vorkasse oder
- auf unmittelbare Zahlung achten: Bargeschäfte sind normalerweise nicht anfechtbar
- Auskünfte einholen: man könnte sich in der erkennbaren Krise eines Geschäftspartners Auskünfte einholen über die wirtschaftliche Lage oder sich einen schlüssigen Sanierungsplan vorlegen lassen
- Keine schriftlichen Drohungen an Geschäftspartner, die etwas schulden mit einem Insolvenzantrag, weil das als Kenntnis der Insolvenzreife ausgelegt werden kann.
- Abschluss von Stundungen und Vergleichen
Eine Stundung der eigenen Forderung kann unter Umständen die Insolvenzreife des Geschäftspartners beseitigen
- Versicherungen können vor einem Ausfall schützen
- DAS WICHTIGSTE ZULETZT:
Sicherheiten (Eigentumsvorbehalte, Bürgschaften ua) bei Abschluss des Vertrags vereinbaren (also nicht erst in der Krise Sicherheiten nachfordern- was inkongruent und leicht anfechtbar wäre)
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