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Insolvenzrecht A bis Z
Auskunftsanspruch des Gesellschafters gegen den Geschäftsführer

InsbürO 2021 Heft 3, 115 - 119.

Gemäß § 51a Abs. 1 GmbHG besteht eine Anspruch der GmbH- Gesellschafter gegen den Geschäftsführer auf Auskunft über sämtliche Angelegenheiten der Gesellschaft.

In der Insolvenz der GmbH geht diese Informationspflicht nicht in ihrer originären Qualität auf den Insolvenzverwalter über. 



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