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Altersruhegeldbezüge: Verzicht eines ehemaligen Vorstandmitglied wegen angespannter Lage |
Die Erklärung eines Vorstands auf die Erhöhung der Altersruhegeldbezügen zu verzichten, bis das Unternehmen wieder Gewinne erzielt, stellt nur einen Verzicht auf die Geltendmachung des Anspruchs, nicht jedoch ein Verzicht auf den Anspruch selbst dar.
Hess Sanierungshandbuch, Kap. 37 Rdnr. 96 ff. |
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