1. Kaufvertrag, § 433 BGB
2. Sachmangel, § 434 BGB
3. Im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, §§ 446, 447 BGB, § 476 BGB
4. Kein vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsausschluss
5. Mängelgewährleistungsrechte: § 437 BGB:
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer …
1. … Nacherfüllung verlangen, 2. … von dem Vertrag zurücktreten oder … den Kaufpreis mindern und 3. … Schadensersatz oder … Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
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