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Artikel 12 I GG: Schutz der Berufsausübungung und der Berufswahl |
Art. 12 Abs. 1 GG schützt die Freiheit der Berufswahl und der Berufsausü- bung. Er enthält wie alle Grundrechte in erster Linie ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, und zwar ein Recht auf eine von staatlicher Reglementierung grundsätzlich freie Sphäre der beruflichen Entfaltung |
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