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Rechtsschutz effektiv: Armenrecht für juristische Personen= |
Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art.14 Abs.1 S.1 und Abs.3 S.4
BVerfGE 35, S.348, 361 „Abgesehen von dem für die Enteignungsentschädigung maßgeblichen Art.14 Abs.3 S.4 GG, ergibt sich aus der Eigentumsgarantie ein Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz (BVerfGE 24, 367, 401).” |
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