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Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb |
Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb nach BVerfGE 13, S.225 im Fall: Ladenschluss (Bahnhofsapotheken)S.229:
„Rechtsprechung wie Rechtslehre nehmen an, daß der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb den Eigentumsschutz des Art.14 GG genießt. Ein solcher Eigentumsschutz kann sich jedoch nur auf den Gewerbebetrieb als Sach- und Rechtsgesamtheit beziehen, so daß grundsätzlich nur ein Eingriff in die Substanz dieser Sach- und Rechtsgesamtheit Art.14 GG verletzen kann. Regelungen, die nicht in die Substanz des Betriebs eingreifen, sondern lediglich Auflagen für die Ausübung des Gewerbes machen, sind ähnlich wie Vorschriften, die die Nutzung des Eigentums betreffen, i.d.R. nur als Bestimmung von Inhalt und Grenzen des Eigentums i.S.d. Art.14 Abs.1 S.2 GG zu werten.” |
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