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Insolvenzrecht A bis Z
Enteignung: Entschädigungsanspruch
Im Rahmen einer rechtmäßigen Enteignung gemäß  Art.14 Abs.3 GG entschied das  BVerfGE 24, S.367, 397 ff. im Fall Hamburger Deichordnungsgesetz:

„Die Bestandsgarantie wandelt sich bei zulässiger Enteignung in eine Eigentumswertgarantie. Entspricht die Entschädigung nicht den Erfordernissen des Art.14 Abs.3 S.3 GG, so ist das Grundrecht verletzt mit der Folge, daß die Enteignung verfassungswidrig ist.”


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11