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Strafe: keine Strafe ohne Gesetz: nulla poena sine lege |
Keine Strafe ohne Gesetz (Art.103 Abs.2 GG) nulla poena sine lege • Strafen sind Kriminalstrafen, Bußgelder und Disziplinarstrafen • Erforderlich ist grundsätzlich ein formelles Gesetz. Es muss die Voraussetzungen für die Strafbarkeit hinreichend bestimmt beschreiben, ebenso die Straffolge.
• Art.103 Abs.2 GG verbietet: - die (echte) Rückwirkung („bevor”) - zu unbestimmte Gesetze - die Analogie - eine unvertretbar weite Auslegung. |
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