insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Betriebsrat: eigene Vorschläge zur Sicherung der Beschäftigung
§ 92a BetrVG: Beschäftigungssicherung

(1) 1Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. 2Diese können insbesondere

  • eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, 
  • die Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit, 
  • neue Formen der Arbeitsorganisation, 
  • Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe, 
  • die Qualifizierung der Arbeitnehmer,
  • Alternativen zur Ausgliederung von Arbeit oder 
  • ihrer Vergabe an andere Unternehmen sowie 
  • zum Produktions- und Investitionsprogramm 


zum Gegenstand haben.

(2) 1Der Arbeitgeber hat die Vorschläge mit dem Betriebsrat zu beraten. 2Hält der Arbeitgeber die Vorschläge des Betriebsrats für ungeeignet, hat er dies zu begründen; in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern erfolgt die Begründung schriftlich.



zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11