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Insolvenzrecht A bis Z
Insolvenzgeld: Ansprüche dürfen nicht verjährt sein.
Der Anspruch auf Insolvenzgeld kann nur durchgesetzt werden, wenn die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht verjährt sind. Dabei ist regelmäßig mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren zu rechnen


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11