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Insolvenzrecht A bis Z
Insolvenzgeld: Zeitraum
Insolvenzgeld-Zeitraum (Rechtsstand 2021)

Grundsätze

(1) Der Insg-Zeitraum umfasst grundsätzlich die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis.
Der Tag des Insolvenzereignisses gehört nicht zum Insg-Zeitraum.

Der maximal 3 monatige Insg-Zeitraum muss nicht zusammenhängend verlaufen.

(2) Der Insg-Zeitraum beschränkt sich nicht nur auf das letzte Ar- beitsverhältnis vor dem Insolvenzereignis, sondern erfasst auch ein vorhergehendes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber.


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11