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Insolvenzgeld: Zeitraum |
Insolvenzgeld-Zeitraum (Rechtsstand 2021)
Grundsätze
(1) Der Insg-Zeitraum umfasst grundsätzlich die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Der Tag des Insolvenzereignisses gehört nicht zum Insg-Zeitraum.
Der maximal 3 monatige Insg-Zeitraum muss nicht zusammenhängend verlaufen.
(2) Der Insg-Zeitraum beschränkt sich nicht nur auf das letzte Ar- beitsverhältnis vor dem Insolvenzereignis, sondern erfasst auch ein vorhergehendes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber. |
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