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Überbrückungshilfe III

Überbrückungshilfe III: Verbesserung und Eigenkapitalzuschuss (BMF)

Im Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22.-23.03.2021 wurden die Bedingungen für die Beantragung der Überbrückungshilfe III erneut angepasst und verbessert. Darüber hinaus erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. 

 

Anpassungen der Bedingungen für die Beantragung der Überbrückungshilfe III:

➢ Die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 % erleiden, auf bis zu 100 % erhöht. ➢ Die Vorgaben des europäischen Beihilferechts sind für die gesamte Förderung der Überbrückungshilfe III (d.h. auch inkl. des Eigenkapitalzuschusses) einzuhalten. ➢ Unternehmen, die auf Grundlage der Bundesregelung Fixkostenhilfe ihren Antrag stellen, können daher eine Förderung nur bis zu 70 % der ungedeckten Fixkosten i. S. des europäischen Beihilferechts im beihilfefähigen Zeitraum (März 2020 bis Juni 2021) erhalten. ➢ Im Falle von kleinen und Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von nicht mehr als 10 Mio. Euro), die auf Grundlage der Bundesregelung Fixkostenhilfe ihren Antrag stellen, darf die gewährte Hilfe bis zu 90 % der ungedeckten Fixkosten betragen.➢ Die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändlererweitert.➢ Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale eine Anschubhilfe in Höhe von 20 % der Lohnsumme eingeführt. ➢ Die Veranstaltungsbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen.➢ Junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31.10.2020 sind ebenfalls antragsberechtigt. ➢ Unternehmen und Soloselbstständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung.

Überblick zum Eigenkapitalzuschuss:

➢ Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 % erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.➢ Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.➢ Der neue Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung beträgt bis zu 40 % des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten erstattet bekommt. ➢ Der neue Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.

 



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