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Insolvenzrecht A bis Z
Nachrangdarlehen: Steuerliche Verluste im Falle der Insolvenz

Anleger können die ausgefallene Kapitalforderung aus dem Nachrangdarlehensvertrag als Verlust in der Anlage KAP zur Steuererklärung geltend machen.

Dies hat der BFH im Urteil vom 24.10.2017-VIIIR 13/15 bestätigt.

Anleger, die mit ihren Forderungen ausfallen, können diese Ausfälle als Verluste steuerlich geltend machen.


§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG.

 



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