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Zahlungsunfähigkeit: qualifizierte Kenntnis der ZU |
Mit Rücksicht auf die notwendige Abgrenzung der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) von der Deckungsanfechtung (§ 130 InsO) kann ein Indiz für einen Benachteiligungsvorsatz des Schuldners nur aus einer qualifizierten Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit gefolgert werden, die neben dem Wissen um die unzureichende Liquiditätslage den bedingten Vorsatz umfasst, von der Stellung eines nach Verwirklichung der Zahlungsunfähigkeit rechtlich gebotenen Insolvenzantrags (§ 15a InsO) abzusehen und die eingetretene materielle Insolvenz zu verschleppen.
ZInsO 2021 Ausgabe 12 - 579 Gehrlein
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