|
Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Verjöhrungsbeginn |
BGH 1 StR 58/19 - Beschluss vom 1. September 2020 (LG Kiel)BGHSt; Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit Verstreichen des Fälligkeitszeitpunkts); Lohnsteuerhinterziehung (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit Abgabe der unrichtigen Steueranmeldung).
§ 266a Abs. 1 StGB; § 23 Abs. 1 SGB IV; § 78a Satz 1 StGB; § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 168 Satz 1 AO
Leitsatz
1. Die Verjährung jeder Tat des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Abs. 1 StGB beginnt mit dem Verstreichen des Fälligkeitszeitpunktes für jeden Beitragsmonat nach § 23 Abs. 1 SGB IV. (BGHSt)
|
|
|