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Insolvenzrecht A bis Z
Antrag: Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bei Umzug nach Frankreich

Zuständigkeit eines deutschen Insolvenzgerichts für Schuldner, der nach Frankreich zieht

Sachverhalt: 
Schuldner war geschäftsführender Gesellschafter eine GmbH
Danach Arbeitnehmer in Deutschland

Verlegung des Wohnsitzes nach Frankreich
Insolvenzantrag in Deutschland

Frage: ist deutsches Gericht zuständig?

Entscheidung: BGH, Beschl. v. 2.3.2017 – IX ZB 70/16

 

Deutsches Gericht ist zuständig nach Art. 3 Abs.1 EuInsVO

maßgeblich ist Mittelpunkt der hauptsächlichen interessen



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