Fall: Voraussetzungen für Insolvenzantrag nach § 14 InsO aus abgetretener Forderung
Antragsteller stellt als Inhaber an ihn abgetretener Kaufpreisforderungen gegen Schuldnerin Insolvenzantrag. Nach Abweisung blieb Rechtsbeschwerde ohne Erfolg.
Entscheidung BGH, Beschl. v. 14.1.2021 – IX ZB 12/20: Antrag ist mangels Nachweises der Forderungen des Antragstellers unzulässig
Gläubiger muss nach § 14 InsO Rechtsschutzinteresse haben und seine Forderung und Insolvenzgrund glaubhaft machen |