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Insolvenzrecht A bis Z
Krise als Chance: was tun in 2021
  • Krise?
    Krisenwarnungen für die Wirtschaft und Unternehmen kommen täglich im Fernsehen und in der Presse. Gründe sind: 
  • Corona-Pandemie
  • Lockdown 
  • Handelskriege
  • Lieferprobleme
  • Personalmangel- qualifizierung
  • verunsicherte Märkte und Verbraucher ua.

Manche glauben, sie seien mitten in einem Sturm und die Wellen würden über sie hereinbrechen. 
Was passiert, wenn ein Unternehmen in Deutschland z.B. Maschinen produziert und Teile anderer Unternehmen benötigt, die nicht innerhalb der vereinbarten Frist geliefert werden:

Mögliche Probleme: 

  • Liefertermine können nicht eingehalten werden. 
  • Mitarbeiter können nicht effektiv arbeiten.
  • Umsatzausfall oder Schaden. 
  • Liquiditätsprobleme
  • Verkennen der Insolvenzreife 

Notwendige Fragen: 

  • Wie kann man eine existenzielle Krise vermeiden?
  • Wie kann und muss man Vorsorge treffen?
  • Was sind die wesentlichen Punkte, die muss man über Krise, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Haftung und Insolvenz wissen muss?
  • Besteht eine Haftpflichtversicherung für die Geschäftsleitung- und was regelt diese und was nicht und in welcher Höhe? 
  • Reicht die Kondition und Disziplin der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter, um die Fülle der Probleme zu bewältigen?

Krisen- und Notfallszenarien durchzudenken, sind jetzt keine panischen Spinnereien, sondern sind sinnvoll- ja sogar notwendig.

Verfügt der Geschäftsführer einer GmbH nicht über ausreichende Kenntnisse, die er für die Prüfung benötigt, ob er einen Insolvenzantrag stellen muss, hat er sich bei Anzeichen einer Krise der Gesellschaft unverzüglich von einer unabhängigen, für die zu klärenden Fragestellungen fachlich qualifizierten Person beraten zu lassen. Hierbei darf sich der Geschäftsführer nicht mit einer unverzüglichen Auftragserteilung begnügen, sondern muss auch auf eine unverzügliche Vorlage des Prüfergebnisses hinwirken, BGH, Urteil vom 27.03.2012 – II ZR 171/10 (OLG Koblenz).

Geschäftsführer sind gefordert, Vorsorge zu treffen und den Kurs zu halten- gleichzeitig müssen Geschäftsführer Sorge tragen, keine Managementfehler zu machen, die zu einer persönlichen Haftung führen können. In diesen Tagen sollte der Geschäftsführer Berater konsultieren, die sich mit 

  • Krisenfrüherkennung
  • Haftungsvermeidung
  • Strafrechtsvermeidung
  • Restrukturierung 
  • Sanierung

auskennen - und das möglichst bevor eine Insolvenzreife und ein Handlungszwang besteht. 
Es geht also um präventives Beraten und Handeln. 
Manchmal kann "einfach" durch Stundungen, Rangrücktritte oder geringes neues Kapital eine drohende Insolvenzreife beseitigt werden.

Fachanwälte für Insolvenzrecht (Rechtsanwälte) oder Fachberater für Krise und Restrukturierung (Steuerberater)sind dafür qualifiziert.


Krise als Chance.

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt
Wirtschaftsmediator
Restrukturierungsbeauftragter
Sanierungsmoderator 
kulzer@pkl.com 


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