Verhältnismäßigkeitgrundsatz
Das BVerfG entschied im Zusammenhang mit der Einschränkung von Grundrechten durch Corona-Schutz- Verordnungen, es müsse "sichergestellt werden, dass die Verordnung unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen der Corona-Pandemie fortgeschrieben werden."
In der Entscheidung des BVerfG vom 10.04.2020 (1 BvQ 28/20) heißt es:
"Es ist hinsichtlich des im vorliegenden Verfahren relevanten Verbots [...] eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen und zu untersuchen, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, das Verbot [...] unter – gegebenenfalls strengen – Auflagen und möglicherweise auch regional begrenzt zu lockern." |