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Prämiensparverträge: dürfen Banken einfach kündigen?


Prämienspar­verträge sahen für viele Sparkassen-Kunden- Sparer neben den Zinsen eine jähr­liche Prämie, die mit der Lauf­zeit ansteigt, vor. 

Auf Grund der Nied­rigzins-Zeiten haben viele Sparkassen die Sparvrerträe gekündigt.

1. Kann die Bank Prämmiensparverträge kündigen?

Wie kann man einen langjährigen Vertrag einfach kündigen, nur weil er für die Banken ungünstig ist. 

Die Finanzinstitute berufen sich auf das "Gebot der Wirtschaftlichkeit" .
Wenn ein Kunde einen langjährigen Hausfinanzierungskredit hatte mit einem sehr hohen Zinssatz, musste auch die hohen Zinsen jahrelang weiterbezahlen, obwohl sich die Zinsen bei Neuabscnlüssen erheblich gesenkt haben. Wer das Darlehen ablösen wollte, musste hohe Vorfälligkeitsentschädigungen bezahlen.

Wie kann es also sein, dass Banken für Sie ungünstige Verträge einfach kündigen können? Was sagten die Gerichte?

2. BGH vom 14.5.2019 

Der Bundesgerichtshof hat am 14.5.2019 entschieden, dass Sparkassen langfristige Verträge unter Umständen kündigen dürfen, wenn die versprochenen Prämien gezahlt worden sind (Az. XI ZR 345/18). 

Eine feste Laufzeit oder eine Mindestlaufzeit war aber in den Sparverträgen nicht vereinbart.

Nach BGH können Kunden sich nicht gegen eine Kündigung wehren, wenn die Prämien aus der vereinbarten Prämienstaffel erreicht worden sind und in den Verträgen nichts anderes vereinbart wurde. 

Falls in einem Vertrag – anders als in den vom BGH verhandelten Fällen - eine Laufzeit vereinbart worden ist, darf der Vertrag also grundsätzlich nicht vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. 

Das gilt auch bei sehr langen Laufzeiten.

3. OLG Dresden 8 U 1770/18

Das OLG Dresden hat entschieden, dass Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit und einer längeren als die 15-jährige Prämienstaffel nicht vorher gekündigt werden können. 

Die Stadtsparkasse Zwickau darf Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren nicht vorzeitig kündigen, OLG, Az.: 8U 1770/18.

 

 



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