insoinfo insoinfo
insoinfo
  |  Impressum  |  Kontakt  |  Fehlerinfo  |  zurück  |  
Home
Aktuelles/Beiträge
Angebote
Insolvenz- & Sanierungsrecht
Insolvenzrecht A-Z
Insolvenzplan als Chance
Immobilien
Formulare & Ausfüllhilfe
Standorte
Links
Webakte

Insolvenzrecht A bis Z
Sozialversicherungspflicht Geschäftsführer
Stichworte: Sperrminorität und Prüfung der Sozialversicherungspflicht

Legen die Gesellschafter einschließlich des Gesellschafter-Geschäftsführers Wert darauf, dass ein nur mit Minderheit beteiligter Geschäftsführer sozialversicherungsfrei beschäftigt wird, müssen Sie ihm, wenn Sie ihm nicht mindestens 50 % der Anteile einräumen wollen, in der Satzung eine Sperrminorität gewähren, wonach Beschlüsse seiner Zustimmung bedürfen. Dann aber hätte dieser Gesellschafter-Geschäftsführer ein Vetorecht und könnte ihm unliebsame Entscheidungen verhindern.

Beträgt die Beteiligung an der GmbH mindestens 50 % (beherrschende Beteiligung) oder kann der Gesellschafter aufgrund seiner Beteiligung Beschlüsse verhindern (Sperrminorität), liegt kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis und damit keine Sozialversicherungspflicht vor.


Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Kopf und Seele-Rechtsprechung aufgegeben, nach der auch der Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer als Unternehmer betrachtet wurde, wenn er trotz rechtlicher Abhängigkeit den Betrieb faktisch prägte. 



zurück

 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11