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Schneeballsystem: Anfechtung der Auszahlungen von Scheingewinnen |
BGH, Urteil vom 11.12.2008, IX ZR 195/07: Der Insolvenzverwalter kann die Auszahlung von in Schneeballsystemen erzielten Scheingewinnen durch den Insolvenzschuldner als objektiv unentgeltliche Leistung anfechten, da die Schuldnerin nur vorgespiegelt hatte, aus Termingeschäften Gewinne erzielt zu haben.
Einseitige Vorstellungen des Leistungsempfängers über eine Entgeltlichkeit der Leistung haben selbst dann keine Bedeutung, wenn der Irrtum durch den Schuldner hervorgerufen worden ist. |
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