Der Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB ist ein betrugsähnlicher Straftatbestand, der dem Anlegerschutz dient.
Es handelt sich hierbei um ein abstraktes Gefährdungsdelikt im Vorfeld des Betrugs, bei dem kein Eintritt eines Vermögensschadens oder eine konkrete Vermögensgefährdung vorausgesetzt wird.
Der Tatbestand erfasst Angaben in Prospekten, Darstellungen und Berichten über Vermögensgegenstände gegenüber einem größeren Personenkreis.
Er wurde, allein mit dem Zweck des Schutzes des Rechtsguts des Vermögens von Anlegern, am 1. August 1986 im Zuge des Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in das Strafgesetzbuch eingeführt.
Im Rahmen der Kriminalstatistik wird der Tatbestand als Prospektbetrug erfasst.
Im umgangssprachlichen Sinn werden Schneeballsysteme, Schrottimmobilien zu den Anlagebetrugsmodellen gezählt, fallen jedoch regelmäßig nicht unter den juristischen Terminus des Kapitalmarktbetrugs. |