Nach einer Entscheidung des BGH ist ein Wohnungsrecht am eigenen Grundstück pfändbar und kann im Falle einer Insolvenz des wohnungsberechtigen Grundstückseigentümers vom Insolvenzverwalter gelöscht werden. Es ist unbeachtlich, ob das Recht von Anfang an als Eigentümerwohnungsrecht bestellt wird oder ob es später zu einer Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person kommt. |