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Insolvenzrecht A bis Z
Lieferantenbetrug
Der Grundfall des Lieferantenbetrugs liegt vor, wenn der Täter Waren bestellt gegen spätere Zahlung, obwohl er weiß, dass er die Waren aufgrund seiner schlechten wirtschaftlichen Situation nicht wird bezahlen können. Für eine Strafverfolgung besteht das Problem, dass auch die subjektive Seite, also die Kenntnis des Täters, dass er später zur Zahlung nicht wird in der Lage sein, nachgewiesen werden muss.


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 © Copyright Rechtsanwalt Hermann Kulzer Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefon: 0351 - 8 11 02 11