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Fachanwalt für Insolvenzrecht |
Nach § 1 Satz 2 Fachanwaltsordnung ( FAO ) können für das Familienrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht, Miet-und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau-und Architektenrecht, das Erbrecht, Transport-und Speditionsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz sowie das Handels-und Gesellschaftsrecht Fachanwaltsbezeichnungen verliehen werden.
Der Fachanwalt für Insolvenzrecht hat gemäß § 14 besondere Kenntnisse im Insolvenzrechtnachzuweisen:
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