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Insolvenzrecht A bis Z
Zurückbehaltungsrecht
Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass dem Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB an seiner Arbeitsleistung zusteht, wenn der Arbeitgeber seine Lohnpflicht nicht erfüllt, Blank, ZInsO 2007 S.426. Ein Arbeitnehmer kann die Einrede des Zurückbehaltungsrechts an seiner Arbeitsleistung dann nicht mehr geltend machen, wenn der starke vorläufige Insolvenzverwalter den Betrieb  fortführt und dem Arbeitnehmer zusichert, nicht aus dem insolvenzgeldgeschützten Dreimonatszeitraum herauszulaufen, ZInsO 2007, 426 ff.

Zurückbehaltungsrecht im Zivillrecht / Beispiel

§ 9 Zurückbehaltungsrecht, Aufbewahrung von Unterlagen

(1) Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Unternehmensberater an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuewidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftragsgeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.



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